Die schulische Ausbildung wird in 9 Lernfelder unterteilt. - Die eigene Rolle im Betrieb mitgestalten sowie Beruf und Betrieb repräsentieren
- Ware bestellen, annehmen, lagern und pflegen
- In der Küche arbeiten
- Das Restaurant vorbereiten und pflegen
- Gastbezogenen Service im Restaurant durchführen
- Gerichte, Menüs und Produkte anbieten und servieren
- Getränke anbieten und servieren
- Am Getränkeausschank arbeiten
- Zahlungen mit dem Gast abwickeln
Im Rahmen der Ausbildung können, falls noch nicht vorhanden, folgende Abschlüsse erworben werden:
- der Sekundarabschluss I-Hauptschulabschluss, wenn ein Berufsschulabschluss erworben wird
- der Sekundarabschluss I-Realschulabschluss, wenn ein Berufsschulabschluss erworben und die IHK-Abschlussprüfung bestanden wird
- der Erweiterte Sekundarabschluss I, wenn ein Berufsschulabschluss erworben (Gesamtnotendurchschnitt mindestens 3,0 und die Noten in Deutsch/Kommunikation, Fremdsprache und Fachtheorie mindestens 3) und die IHK-Abschlussprüfung bestanden wird.
Unter der Voraussetzung, dass der schulische Teil der Fachhochschulreife vorliegt, kann auch die Fachhochschulreife erworben werden. Nach Beendigung der Ausbildung gibt es die Möglichkeit sich nach entsprechenden Berufsjahren an einer Hotelfachschule zum staatlich geprüften Betriebswirt/ zur staatlich geprüften Betriebswirtin für das Hotel- und Gaststättengewerbe weiterzubilden oder Fortbildungsangebote zum Fachwirt/zur Fachwirtin für das Hotel- und Gaststättengewerbe zu nutzen. Das 1. Ausbildungsjahr einer Fachkraft Gastronmie wird zu einer weitere Ausbildung bei folgenden Berufen angerechnet: - Fachmann/Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsagastronomie
- Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie
- Koch/Köchin
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