Berufsschule für Gastronomie und
Lebensmittelhandwerk
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  Berufsbildende Schule 2 der Region Hannover
Informationen zur schulischen Ausbildung Hotelfachmann/Hotelfachfrau

Die schulische Ausbildung wird in 13 Lernfelder unterteilt.

  1. Die eigene Rolle im Betrieb mitgestalten sowie Beruf und Betrieb repräsentieren
  2. Waren bestellen, annehmen, lagern und pflegen
  3. In der Küche arbeiten
  4. Restaurant vorbereiten und pflegen
  5. Gastbezogenen Service im Restaurant durchführen
  6. Am Empfang arbeiten
  7. Dienstleistungen und Angebote verkaufen
  8. Im Housekeeping arbeiten
  9. Marketingpläne erarbeiten
  10. Empfangs- und Reservierungsbereich organisieren
  11. Managementaufgaben im Housekeeping durchführen
  12. Das gastronomische Angebot organisieren
  13. Veranstaltungen verkaufen und organisieren

 

Im Rahmen der Ausbildung können, falls noch nicht vorhanden, folgende Abschlüsse erworben werden:

  • der Sekundarabschluss I-Hauptschulabschluss, wenn ein Berufsschulabschluss erworben wird
  • der Sekundarabschluss I-Realschulabschluss, wenn ein Berufsschulabschluss erworben und die IHK-Abschlussprüfung bestanden wird
  • der Erweiterte Sekundarabschluss I, wenn ein Berufsschulabschluss erworben (Gesamtnotendurchschnitt mindestens 3,0 und die Noten in Deutsch/Kommunikation, Fremdsprache und Fachtheorie mindestens 3) und die IHK-Abschlussprüfung bestanden wird.

Unter der Voraussetzung, dass der schulische Teil der Fachhochschulreife vorliegt, kann auch die Fachhochschulreife erworben werden.

Es kann während der Ausbildung die Zusatzqualifikation geprüfter Barmixer/geprüfte Barmixerin (IHK) erworben werden.

Nach Beendigung der Ausbildung gibt es die Möglichkeit sich nach entsprechenden Berufsjahren an einer Hotelfachschule zum staatlich geprüften Betriebswirt/ staatlich geprüfte Betriebswirtin für das Hotel- und Gaststättengewerbe weiterzubilden oder Fortbildungsangebote zum Meister/zur Meisterin im Gastgewerbe - geprüfter Hotelmeister/geprüfte Hotelmeisterin-, sowie zum Fachwirt/zur Fachwirtin für das Hotel- und Gaststättengewerbe zu nutzen.