Die schulische Ausbildung wird in 13 Lernfelder unterteilt.
- Die eigene Rolle im Betrieb mitgestalten sowie Beruf und Betrieb repräsentieren
- Waren bestellen, annehmen, lagern und pflegen
- In der Küche arbeiten
- Restaurant vorbereiten und pflegen
- Gastbezogenen Service im Restaurant durchführen
- Am Empfang arbeiten
- Dienstleistungen und Angebote verkaufen
- Im Housekeeping arbeiten
- Marketingpläne erarbeiten
- Empfangs- und Reservierungsbereich organisieren
- Managementaufgaben im Housekeeping durchführen
- Das gastronomische Angebot organisieren
- Veranstaltungen verkaufen und organisieren
Im Rahmen der Ausbildung können, falls noch nicht vorhanden, folgende Abschlüsse erworben werden:
- der Sekundarabschluss I-Hauptschulabschluss, wenn ein Berufsschulabschluss erworben wird
- der Sekundarabschluss I-Realschulabschluss, wenn ein Berufsschulabschluss erworben und die IHK-Abschlussprüfung bestanden wird
- der Erweiterte Sekundarabschluss I, wenn ein Berufsschulabschluss erworben (Gesamtnotendurchschnitt mindestens 3,0 und die Noten in Deutsch/Kommunikation, Fremdsprache und Fachtheorie mindestens 3) und die IHK-Abschlussprüfung bestanden wird.
Unter der Voraussetzung, dass der schulische Teil der Fachhochschulreife vorliegt, kann auch die Fachhochschulreife erworben werden. Es kann während der Ausbildung die Zusatzqualifikation geprüfter Barmixer/geprüfte Barmixerin (IHK) erworben werden.
Nach Beendigung der Ausbildung gibt es die Möglichkeit sich nach entsprechenden Berufsjahren an einer Hotelfachschule zum staatlich geprüften Betriebswirt/ staatlich geprüfte Betriebswirtin für das Hotel- und Gaststättengewerbe weiterzubilden oder Fortbildungsangebote zum Meister/zur Meisterin im Gastgewerbe - geprüfter Hotelmeister/geprüfte Hotelmeisterin-, sowie zum Fachwirt/zur Fachwirtin für das Hotel- und Gaststättengewerbe zu nutzen.
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