Die schulische Ausbildung wird in 11 Lernfelder unterteilt. - Arbeiten in der Küche
- Arbeiten im Service
- Arbeiten im Magazin
- Beratung und Verkauf im Restaurant
- Marketing
- Wirtschaftsdienst
- Warenwirtschaft
- Personalwirtschaft
- Kaufmännische Erfassung des Betriebsablaufs
- Steuerung und Kontrolle betrieblicher Vorgänge
- Veranstaltungsorganisation
Im Rahmen der Ausbildung können, falls noch nicht vorhanden, folgende Abschlüsse erworben werden:
- der Sekundarabschluss I-Hauptschulabschluss, wenn ein Berufsschulabschluss erworben wird
- der Sekundarabschluss I-Realschulabschluss, wenn ein Berufsschulabschluss erworben und die IHK-Abschlussprüfung bestanden wird
- der Erweiterte Sekundarabschluss I, wenn ein Berufsschulabschluss erworben (Gesamtnotendurchschnitt mindestens 3,0 und die Noten in Deutsch/Kommunikation, Fremdsprache und Fachtheorie mindestens 3) und die IHK-Abschlussprüfung bestanden wird.
Unter der Voraussetzung, dass der schulische Teil der Fachhochschulreife vorliegt, kann auch die Fachhochschulreife erworben werden. Nach Beendigung der Ausbildung gibt es die Möglichkeit sich nach entsprechenden Berufsjahren an einer Hotelfachschule zum staatlich geprüften Betriebswirt/ zur staatlich geprüften Betriebswirtin für das Hotel- und Gaststättengewerbe weiterzubilden oder Fortbildungsangebote zum Fachwirt/zur Fachwirtin für das Hotel- und Gaststättengewerbe. zum Touristikfachwirt/zur Touristikfachwirtin, zum Personalfachkaufmann/zur Personalfachkauffrau sowie zum bilanzsicheren Buchhalter/zur bilanzsicheren Buchhalterin zu nutzen. Bei entsprechender Vorbildung (Fachhochschulreife, Allgemeine Hochschulreife) ist auch ein BWL- oder Touristikstudium an Fachhochschulen oder Universitäten möglich.
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