Berufsschule für Gastronomie und
Lebensmittelhandwerk
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  Berufsbildende Schule 2 der Region Hannover
Informationen zur schulischen Ausbildung für Fachleute der Restaurant und Veranstaltungsgastronomie

Die schulische Ausbildung wird in 13 Lernfelder unterteilt.

  1. Die eigene Rolle im Betrieb mitgestalten sowie Beruf und Betrieb repräsentieren
  2. Waren bestellen, annehmen, lagern und pflegen
  3. In der Küche arbeiten
  4. Das Restaurant vorbereiten und pflegen
  5. Gastbezogenen Service im Restaurant durchführen
  6. Gerichte, Menüs und Produkte anbieten und servieren
  7. Getränke anbieten und servieren
  8. Am Getränkeausschank arbeiten
  9. Zahlungen mit dem Gast abwickeln
  10. An der Bar arbeiten
  11. Gäste am Tisch betreuen
  12. Veranstaltungen planen und durchführen
  13. Personaleinsatz für eine Veranstaltung planen 

 

Im Rahmen der Ausbildung können, falls noch nicht vorhanden, folgende Abschlüsse erworben werden:

  • der Sekundarabschluss I-Hauptschulabschluss, wenn ein Berufsschulabschluss erworben wird
  • der Sekundarabschluss I-Realschulabschluss, wenn ein Berufsschulabschluss erworben und die IHK-Abschlussprüfung bestanden wird
  • der Erweiterte Sekundarabschluss I, wenn ein Berufsschulabschluss erworben (Gesamtnotendurchschnitt mindestens 3,0 und die Noten in Deutsch/Kommunikation, Fremdsprache und Fachtheorie mindestens 3) und die IHK-Abschlussprüfung bestanden wird.

Unter der Voraussetzung, dass der schulische Teil der Fachhochschulreife vorliegt, kann auch die Fachhochschulreife erworben werden.
Es kann während der Ausbildung die Zusatzqualifikation geprüfter Barmixer/geprüfte Barmixerin (IHK) erworben werden.

Nach Beendigung der Ausbildung gibt es die Möglichkeit sich nach entsprechenden Berufsjahren an einer Hotelfachschule zum staatlich geprüften Betriebswirt/ zur staatlich geprüften Betriebswirtin für das Hotel- und Gaststättengewerbe weiterzubilden oder Fortbildungsangebote zum Meister/zur Meisterin im Gastgewerbe - geprüfter Restaurantmeister/geprüfte Restaurantmeisterin-, zum geprüften Barmixer/geprüfte Barmixerin sowie zum Fachwirt/zur Fachwirtin für das Hotel und Gaststättengewerbe zu nutzen.