Berufsschule für Gastronomie und
Lebensmittelhandwerk
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  Berufsbildende Schule 2 der Region Hannover
Informationen zum Ausbildungsberuf Maschinen- und Anlagenführer/in
  1. Berufsbezeichnung
    Maschinen- und Anlagenführer/Maschinen- und Anlagenführerin

  2. Ausbildungsdauer
    2 Jahre

  3. Berufliche Qualifikationen

    Maschinen- und Anlagenführer/Maschinen- und Anlagenführerin

    • sind tätig in der Back-, Fleisch-, Fisch-, Obst-, Gemüse-, Getränke- oder Zulieferindustrie der Lebensmittelindustrie,
    • überwachen die Lagerung der Rohstoffe und der hergestellten Produkte,
    • bedienen die Produktionsanlagen
    • rüsten Produktionsanlagen um und beheben kleinere Störungen,
    • beherrschen technisches Rechnen,