Berufsschule für Gastronomie und
Lebensmittelhandwerk
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  Berufsbildende Schule 2 der Region Hannover
Informationen zur schulischen Ausbildung Maschinen- und Anlagenführer/in
Die schulische Ausbildung umfasst dann 8 Lernfelder.
  1. Lebensmittelinhaltsstoffe untersuchen
  2. Lebensmittel und Materialien lagern
  3. Lebensmittel vorbehandeln
  4. Lebensmittel verpacken
  5. Produktionsanlagen Reinigen und Warten
  6. Lebensmittelqualität prüfen und sicherstellen
  7. Verpackungsprozesse steuern und kontrollieren
  8. Lebensmittel konservieren

Die Maschinen- und Anlagenführer/Maschinen- und Anlagenführerin werden mit den Fachkräften für Lebensmitteltechnik beschult.

Im Rahmen der Ausbildung können, falls noch nicht vorhanden,
folgende Abschlüsse erworben werden:

  • der Sekundarabschluss I -Hauptschulabschluss-, wenn ein Berufsschulabschluss erworben wird
  • der Sekundarabschluss I -Realschulabschluss-, wenn ein Berufsschulabschluss erworben und die IHK-Abschlussprüfung bestanden wird
  • den Erweiterten Sekundarabschluss I, wenn ein Berufsschulabschluss erworben (Gesamtnotendurchschnitt mindestens 3,0 und die Noten in Deutsch/Kommunikation, Fremdsprache und Fachtheorie mindestens 3) und die IHK-Abschlussprüfung bestanden wird

Unter der Voraussetzung, dass der schulische Teil der Fachhochschulreife vorliegt, kann auch die Fachhochschulreife erworben werden.

Nach Beendigung der Ausbildung gibt es die Möglichkeit einen Abschluss Fachkraft für Lebensmitteltechnik zu erlangen. Hierzu muss mit Absprache des Betriebes nur noch das 3. Ausbildungsjahr der Fachkraft für Lebensmitteltechnik absolviert werden.

Nach Beendigung der Ausbildung gibt es grundsätzlich die Möglichkeit sich nach entsprechenden Berufsjahren an der Fachschule Lebensmitteltechnik sich zum staatlich geprüften Lebensmitteltechniker/ staatlich geprüfte Lebensmitteltechnikerin weiterzubilden oder Fortbildungsangebote zum Industriemeister/zur Industriemeisterin zu nutzen.