- Unterweisung einer neuen Mitarbeiterin/eines neuen Mitarbeiters
- Beurteilen und Zerlegen von Schwein oder Lamm
- Herstellen von Hackfleisch
- Herstellen von küchenfertigen Erzeugnissen
- Informieren über Fleischereiprodukte
- Beurteilen und Zerlegen von Rind
- Herstellen von Roh- und Kochpökelwaren
- Herstellen von Kochwurst
- Herstellen von Brühwurst
- Herstellen von verzehrfertigen Produkten
- Herstellen von Rohwurst
- Gewinnen von Rohstoffen, Herstellen von Gerichten und besonderen Fleisch- und Wurstwaren
- Beraten von Kunden, Planen von Veranstaltungen und Verpacken von Produkten
Im Rahmen der Ausbildung können, falls noch nicht vorhanden, folgende Abschlüsse erworben werden:
- der Sekundarabschluss I -Hauptschulabschluss-, wenn ein Berufsschulabschluss erworben wird
- der Sekundarabschluss I -Realschulabschluss-,wenn ein Berufsschulabschluss erworben und die Handwerkskammerabschlussprüfung bestanden wird
- den Erweiterten Sekundarabschluss I, wenn ein Berufsschulabschluss erworben (Gesamtnotendurchschnitt mindestens 3,0 und die Noten in Deutsch/Kommunikation, Fremdsprache und Fachtheorie mindestens 3) und die Handwerkskammerabschlussprüfung bestanden wird
Unter der Voraussetzung, dass der schulische Teil der Fachhochschulreife vorliegt, kann auch die Fachhochschulreife erworben werden.
Nach Beendigung der Ausbildung gibt es die Möglichkeit sich nach entsprechenden Berufsjahren an der Fachschule Lebensmitteltechnik -Fleischtechnik- sich zum staatlich geprüften Lebensmitteltechniker/ staatlich geprüfte Lebensmitteltechnikerin weiterzubilden oder Fortbildungsangebote zum Meister/zur Meisterin im Fleischerhandwerk zu nutzen.