Die schulische Ausbildung wird in 13 Lernfelder unterteilt.- Unterweisung einer neuen Mitarbeiterin/ eines neuen Mitarbeiters
- Herstellen einfacher Teige/Massen
- Gestalten, Werben, Beraten und Verkaufen
- Herstellen von Feinen Backwaren aus Teigen
- Herstellen von Weizenbrot und Weizenkleingebäcken
- Herstellen von Backwarensnacks
- Herstellen und Verarbeiten von Sauerteig
- Herstellen von roggenhaltigem Brot und Kleingebäcken
- Herstellen von Schrot-, Vollkorn- und Spezialbroten
- Herstellen von Feinen Backwaren aus Massen
- Herstellen von Torten und Desserts
- Herstellen von kleinen Gerichten
- Planen und Durchführen einer Aktionswoche
Im Rahmen der Ausbildung können, falls noch nicht vorhanden, folgende Abschlüsse erworben werden:
- der Sekundarabschluss I -Hauptschulabschluss-, wenn ein Berufsschulabschluss erworben wird
- der Sekundarabschluss I -Realschulabschluss-, wenn ein Berufsschulabschluss erworben und die Handwerkskammerabschlussprüfung bestanden wird
- den Erweiterten Sekundarabschluss I, wenn ein Berufsschulabschluss erworben (Gesamtnotendurchschnitt mindestens 3,0 und die Noten in Deutsch/Kommunikation, Fremdsprache und Fachtheorie mindestens 3) und die Handwerkskammerabschlussprüfung bestanden wird
Unter der Voraussetzung, dass der schulische Teil der Fachhochschulreife vorliegt, kann auch die Fachhochschulreife erworben werden. Nach Beendigung der Ausbildung gibt es die Möglichkeit sich nach entsprechenden Berufsjahren an der Fachschule Lebensmitteltechnik -Bäckereitechnik- zum staatlich geprüften Verkaufsleiter/zur staatlich geprüften Verkaufsleiterin und zum staatlich geprüften Lebensmitteltechniker/staatlich geprüfte Lebensmitteltechnikerin weiterzubilden oder Fortbildungsangebote zum Meister/zur Meisterin im Bäckerhandwerk zu nutzen. |