Die schulische Ausbildung wird in 14 Lernfelder unterteilt. - Die eigene Rolle im Betrieb mitgestalten sowie Beruf und Betrieb repräsentieren
- Waren bestellen, annehmen, lagern und pflegen
- In der Küche arbeiten
- Das Restaurant vorbereiten und pflegen
- Gastbezogenen Service im Restaurant durchführen
- Suppen und Saucen herstellen und präsentieren
- Gerichte aus Fleischteilen herstellen und präsentieren
- Gerichte aus Fisch herstellen und präsentieren
- Pflanzliche Rohstoffe und Pilze verarbeiten
- Süßspeisen herstellen und präsentieren
- Speiseeis und Backwaren herstellen und Desserts anrichten
- Speisenangebote für Veranstaltungen gastorientiert planen
- Büffets mit Fisch und Meeresfrüchten herstellen und präsentieren
- Eine Aktionswoche organisieren und betriebswirtschaftlich bewerten
Im Rahmen der Ausbildung können, falls noch nicht vorhanden, folgende Abschlüsse erworben werden:
- der Sekundarabschluss I-Hauptschulabschluss, wenn ein Berufsschulabschluss erworben wird
- der Sekundarabschluss I-Realschulabschluss, wenn ein Berufsschulabschluss erworben und die IHK-Abschlussprüfung bestanden wird
- der Erweiterte Sekundarabschluss I, wenn ein Berufsschulabschluss erworben (Gesamtnotendurchschnitt mindestens 3,0 und die Noten in Deutsch/Kommunikation, Fremdsprache und Fachtheorie mindestens 3) und die IHK-Abschlussprüfung bestanden wird.
Unter der Voraussetzung, dass der schulische Teil der Fachhochschulreife vorliegt, kann auch die Fachhochschulreife erworben werden. Nach Beendigung der Ausbildung gibt es die Möglichkeit, sich nach entsprechenden Berufsjahren an einer Hotelfachschule zum staatlich geprüften Betriebswirt/zur staatlich geprüften Betriebswirtin für das Hotel- und Gaststättengewerbe weiterzubilden oder Fortbildungsangebote zum Meister/zur Meisterin im Gastgewerbe - geprüfter Küchenmeister/geprüfte Küchenmeisterin-, zum Diätkoch/zur Diätköchin sowie zum Fachwirt/zur Fachwirtin für das Hotel- und Gaststättengewerbe zu nutzen.
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