Die schulische Ausbildung wird in 13 Lernfelder unterteilt.
- Die eigene Rolle im Betrieb mitgestalten sowie Beruf und Betrieb repräsentieren
- Waren bestellen, annehmen, lagern und pflegen
- In der Küche arbeiten
- Das Restaurant vorbereiten und pflegen
- Gastbezogenen Service im Restaurant durchführen
- Gerichte, Menüs und Produkte anbieten und servieren
- Getränke anbieten und servieren
- Am Getränkeausschank arbeiten
- Zahlungen mit dem Gast abwickeln
- An der Bar arbeiten
- Gäste am Tisch betreuen
- Veranstaltungen planen und durchführen
- Personaleinsatz für eine Veranstaltung planen
Im Rahmen der Ausbildung können, falls noch nicht vorhanden, folgende Abschlüsse erworben werden:
- der Sekundarabschluss I-Hauptschulabschluss, wenn ein Berufsschulabschluss erworben wird
- der Sekundarabschluss I-Realschulabschluss, wenn ein Berufsschulabschluss erworben und die IHK-Abschlussprüfung bestanden wird
- der Erweiterte Sekundarabschluss I, wenn ein Berufsschulabschluss erworben (Gesamtnotendurchschnitt mindestens 3,0 und die Noten in Deutsch/Kommunikation, Fremdsprache und Fachtheorie mindestens 3) und die IHK-Abschlussprüfung bestanden wird.
Unter der Voraussetzung, dass der schulische Teil der Fachhochschulreife vorliegt, kann auch die Fachhochschulreife erworben werden. Es kann während der Ausbildung die Zusatzqualifikation geprüfter Barmixer/geprüfte Barmixerin (IHK) erworben werden.
Nach Beendigung der Ausbildung gibt es die Möglichkeit sich nach entsprechenden Berufsjahren an einer Hotelfachschule zum staatlich geprüften Betriebswirt/ zur staatlich geprüften Betriebswirtin für das Hotel- und Gaststättengewerbe weiterzubilden oder Fortbildungsangebote zum Meister/zur Meisterin im Gastgewerbe - geprüfter Restaurantmeister/geprüfte Restaurantmeisterin-, zum geprüften Barmixer/geprüfte Barmixerin sowie zum Fachwirt/zur Fachwirtin für das Hotel und Gaststättengewerbe zu nutzen. |